Wer hat Anspruch auf Mütterpflege?
Grundsätzlich hat jede Frau Anspruch auf Mütterpflege (Haushaltshilfe), sofern niemand sonst den Haushalt weiterführen kann. Ist also dein*e Partner*in z. B. beruflich tagsüber außer Haus oder du bist alleinerziehend, hast du Anspruch auf Mütterpflege. Schaue hierzu gerne noch einmal unter gesetzliche Grundlagen nach. Dort sind weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen.
Was kostet Mütterpflege? Wer übernimmt die Kosten für Mütterpflege?
Die Kosten für meine Leistungen können teilweise oder ganz von den Krankenkassen übernommen werden. Ob und in welchem Umfang entscheidet die jeweilige Krankenkasse nach Prüfung des Antrags auf Haushaltshilfe. Wird der Antrag von der Krankenkasse nicht oder nur zu Teilen bewilligt, sind die Kosten für unsere Leistungen privat zu zahlen. Wir rechnen hierbei mit den Krankenkassen wahlweise nach § 24 SGB V oder § 38 SGB V ab.
Wie funktioniert der Antrag auf Haushaltshilfe bei den Krankenkassen?
Bei einigen Krankenkassen kann man den Antrag auf Haushaltshilfe direkt auf der Webseite herunterladen, bei anderen Krankenkassen kann man telefonisch um die Zusendung des Antrags bitten. Dieser wird dann am besten schon vor der Geburt ausgefüllt. Den Antrag fülle ich auch gerne mit dir gemeinsam aus. Auch solltest du mit deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt schon einmal darüber sprechen, da er/sie dir eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen muss.
Es lohnt sich immer einen Antrag zu stellen, deine Sorgen und Nöte mit deiner Gynäkologin oder deinem Gynäkologen zu besprechen und in den meisten Fällen wird dann der Antrag auch bewilligt.
Kommt eine Mütterpflegerin nur im Wochenbett?
Nein, eine Mütterpflegerin kann, darf und sollte auch außerhalb des Wochenbetts kommen, denn:
Natürlich gibt es im Leben einer Mama immer wieder herausfordernde Phasen, die besonders belastend und kräftezehrend sein können. Ganz unabhängig davon, ob du dich gerade im Wochenbett befindest oder nicht. Auch wenn dein(e) Kind(er) schon älter sind, du ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf oder einer Behinderung hast oder ein gesundheitliches Problem dich belastet, können Mütterpflegerinnen eine wertvolle Unterstützungsmöglichkeit darstellen.
Auch während der Schwangerschaft, bei Zwillingen (da wünscht man sich ja eigentlich immer ein zusätzliches paar Arme 😉 ), in Babys erstem Jahr, bei einer postpartalen Depression sowie nach einer stillen Geburt/ Fehlgeburt bieten Mütterpflegerinnen Halt und Entlastung.
Scheue dich also nicht, dir professionelle Hilfe zu suchen.